Informationen für Ärztinnen und Ärzte
Ergotherapie – ein anerkanntes Heilmittel für alle Altersgruppen
Ergotherapie ist ein von den Krankenkassen anerkanntes Heilmittel und kann für Patient:innen jeden Alters im Rahmen der Heilmittelversorgung verordnet werden. Die Grundlage hierfür bildet die Heilmittelrichtlinie (§3 Absatz 2), die folgende Indikationen festlegt:
• Krankheitsbehandlung: Zur Heilung einer Krankheit, Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Linderung von Beschwerden.
• Gesundheitserhalt: Zur Beseitigung einer Schwächung der Gesundheit, die absehbar zu einer Erkrankung führen könnte.
• Kinderheilkunde: Zur Förderung der gesunden Entwicklung eines Kindes, um Entwicklungsgefährdungen vorzubeugen.
• Pflegevermeidung: Zur Minderung oder Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.
Besonderheiten bei Verordnungen
• Für jede Diagnose gibt es eine orientierende Behandlungsmenge, die als Richtwert dient.
• Langfristige Verordnungen können bei bestimmten Diagnosen für ein Quartal ausgestellt werden. Eine Übersicht zu Diagnosen mit besonderem Verordnungsbedarf (BVB) oder langfristigem Heilmittelbedarf finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Diagnoseliste als PDF).
• Gültigkeit: Verordnungen müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden. Bei angekreuztem “dringenden Behandlungsbedarf” beträgt die Frist nur 14 Tage.
Spezialfälle: Schienen und Blankoverordnungen
• Ergotherapeutische temporäre Schienen können zusätzlich zur Therapie verordnet werden. Sie zählen nicht zum Budget der Ärzt:innen.
• Seit dem 01.04.2024 können für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 Blankoverordnungen ausgestellt werden. Diese belasteen das Budget nicht und sind 16 Wochen gültig.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich gerne an – ich helfe Ihnen weiter!
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