Infos für Ärztinnen & Ärzte

Informationen für Ärztinnen und Ärzte

 

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und kann im Rahmen der Versorgung für Patientinnen und Patienten jeden Alters verordnet werden. Eine Verordnung kann lt. Heilmittelrichtline §3 Absatz 2 ausgestellt werden, um:

  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, oder
    Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern

Für jede Diagnose gibt es eine orientierende Behandlungsmenge. Bestimmte Diagnosen erlauben die Ausstellung längerfristiger Verordnungen für ein Quartal. Diagnosen die unter den besonderen Verordnungsbedarf (BVB) und langfristige Verordnungen (früher außerhalb des Regelfalls) finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Druckversion.pdf

Ausgestellte Verordnungen sind 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Für Ärztinnen und Ärzte besteht die Möglichkeit, einen dringenden Behandlungsbedarf anzukreuzen, dann muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.

Die Verordnung von ergotherapeutischen, temporären Schienen ist als zusätzliches Heilmittel möglich und belastet nicht das ärztliche Budget.

Seit 01.04.2024 dürfen Sie für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 eine Blankoverordnung ausstellen, diese belastet nicht das ärztliche Budget und gilt 16 Wochen ab Ausstellungsdatum. 

Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an!