Informationen für gesetzlich versicherte Klient:innen
Wichtige Hinweise zu Ihrer Verordnung und Terminplanung
• Vorlage der Verordnung: Bitte bringen Sie Ihre Verordnung, wenn möglich, einige Tage vor Ihrem ersten Termin in die Praxis. So kann ich diese vorab auf Korrektheit prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der ausstellenden Ärztin oder dem Arzt halten, um notwendige Änderungen vorzunehmen.
• Gültigkeit der Verordnung:
• Die Verordnung darf zum Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage sein.
• Unterbrechungen der Therapie dürfen ohne ausreichende Begründung nicht länger als 14 Tage andauern.
• Zuzahlungen: Falls Sie zuzahlungspflichtig sind, erhebt die Krankenkasse einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil von 10 € Rezeptgebühr plus 10 % der Behandlungskosten. Diese Beträge werden direkt in der Praxis eingezogen.
• Terminabsagen:
• Ihre individuellen Termine werden exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher, damit wir die Zeit anderweitig planen können. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.
• Akute Krankheit: In Krankheitsfällen informieren Sie uns bitte spätestens bis 8:00 Uhr am selben Tag telefonisch (z. B. via Anrufbeantworter), um eine Ausfallrechnung zu vermeiden.
Mit diesen Regelungen möchten wir einen reibungslosen Ablauf für alle Klient:innen gewährleisten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!