gesetzlich Versicherte

Informationen für gesetzlich versicherte Klient:innen

 

Wenn es Ihnen möglich ist, bringen Sie bitte Ihre Verordnung bereits ein paar Tage vor Ihrem ersten Termin in der Praxis vorbei. So kann ich diese auf ihre Richtigkeit überprüfen und bei Bedarf durch den verordnenden Arzt Änderungen vornehmen lassen.

Die Verordnung darf zum Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage sein und die Verordnung darf ohne ausreichende Begründung nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.

Sofern sie bei Rezepten und Verordnungen zuzahlungspflichtig sind, wird ein gesetzlich geregelter Eigenanteil von 10€ Rezeptgebühr + 10% der Behandlungskosten in der Praxis eingezogen.

Da Ihr individuell vereinbarter Termin nur für Sie bereit gehalten wird, ist es mir sehr wichtig, dass, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen. So ist es mir möglich, die vorgesehene Zeit anders zu planen.
Wenn sie einen vereinbarten Termin nicht rechtzeitig absagen, muss ich mir leider vorbehalten, diesen als Ausfall privat in Rechnung zu stellen.

Bei akuter Krankheit muss der Termin bis spätestens 8.00 Uhr desselben Tages telefonisch (Anrufbeantworter) abgesagt werden. Ansonsten erfolgt auch hier leider eine Ausfallrechnung.