privat Versicherte

Informationen für privatversicherte Klient:innen

 

Honorarvereinbarung und wichtige Hinweise

Honorarvereinbarung und Abrechnung:

Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie eine Honorarvereinbarung. Meine Preise orientieren sich an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh) und werden mit dem 1,8-fachen Satz (vdek) berechnet (Stand: 01.06.2024). Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Verordnung, und Sie erhalten eine entsprechende Rechnung.

Mit Ihrer Unterschrift auf der Honorarvereinbarung akzeptieren Sie die vereinbarten Preise und verpflichten sich zur Begleichung der Rechnung.

Erstattung durch private Krankenkassen:

Sie können die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Erstattung je nach Versicherungsvertrag stark variieren kann. Klären Sie deshalb vorab, ob Ihre Krankenkasse die Kosten vollständig übernimmt. Etwaige Differenzbeträge, die von der Versicherung nicht erstattet werden, sind von Ihnen selbst zu tragen.

Absage von Terminen:

Ihre Termine werden individuell für Sie reserviert. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, informieren Sie uns bitte spätestens 24 Stunden im Voraus, damit die Zeit anderweitig genutzt werden kann.

• Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen gemäß der Honorarvereinbarung als Ausfall in Rechnung gestellt. Diese Kosten können nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Akute Krankheit:

In Krankheitsfällen muss die Absage bis spätestens 8:00 Uhr am selben Tag telefonisch (z. B. über den Anrufbeantworter) erfolgen, um eine Ausfallrechnung zu vermeiden.

Ausfallrechnung:

Die Ausfallrechnung entspricht dem Honorar, das laut Vereinbarung für die entsprechende Therapieeinheit angesetzt wurde. Diese Gebühr wird separat in Rechnung gestellt und ist nicht erstattungsfähig.

Mit dieser Vorgehensweise wird ein effizienter Ablauf gewährleistet, und Ihre individuellen Bedürfnisse bleiben im Fokus. Vielen Dank für Ihr Verständnis!