Informationen für privatversicherte Klient:innen
Sie erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung. Meine Preise orientieren sich an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh) und werden mit dem 1,8-fachen Satz (vdek) berechnet (Stand 01.06.2024). Die entstandenen Gebühren werden nach Abschluss der Verordnung in Rechnung gestellt.
Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie meiner Honorarvereinbarung und den entsprechenden Preisen zu und sind damit zur Zahlung der Rechnung verpflichtet.
Die Rechnung können Sie bei Ihrer privaten Versicherung einreichen.
Die Höhe der Erstattung privater Krankenkassen variiert stark. Daher informieren sie sich ggf. vorab, ob ihre Krankenkasse das volle Honorar übernimmt, denn den jeweiligen Differenzbetrag müssen sie übernehmen.
Da Ihr individuell vereinbarter Termin nur für Sie bereit gehalten wird, ist es mir sehr wichtig, dass, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen. So ist es mir möglich, die vorgesehene Zeit anders zu planen.
Wenn sie einen vereinbarten Termin nicht rechtzeitig absagen, muss ich mir leider vorbehalten, diesen als Ausfall privat in Rechnung zu stellen.
Bei akuter Krankheit muss der Termin bis spätestens 8.00 Uhr desselben Tages telefonisch (Anrufbeantworter) abgesagt werden. Ansonsten erfolgt auch hier leider eine Ausfallrechnung.
Die Ausfallrechnung beinhaltet das Honorar, das lt. Honorarvereinbarung für diese Einheit vereinbart wurde. Dies wird gesondert gestellt und kann nicht von der Versicherung erstattet werden.